Die ZEK ist eine Informationsstelle für das Privatkredit-, Leasing- und Kreditkartengeschäft. Alle wichtigen Gesellschaften sind Mitglieder der ZEK. Die Mitglieder der ZEK verpflichten sich, Informationen in der Datenbank zu erfassen. Dies ermöglicht eine umfassende Information über den Kreditnehmers bei einem Privatkreditantrag. Zugang zu ZEK-Daten haben nur die ZEK-Mitgliederfirmen.
Die ZEK untersteht dem Datenschutzgesetz. Jedermann hat ein Selbstauskunftsrecht. Dazu ist ein handschriftlich unterzeichneter Antrag zur Auskunftserteilung mit Ausweiskopie (ID, Pass, Führerschein etc.) an das IKO einzusenden. Die Auskunft wird durch dieses innert der gesetzlich gesetzten Frist von 30 Tagen erteilt.
Über die Zentralstelle für Kreditinformation – Verein zur Führung einer Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) – tauschen schweizerische Finanzdienstleister gegenseitig Kredit- und Bonitätsinformationen über Privatpersonen und (in beschränktem Umfang) über juristische Personen aus, um sich vor Kreditausfällen zu schützen.
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Hinweis laut Gesetz: Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG).